Dr. Joachim Hamers und Wolfgang Klaus
web@fluechtlingshilfe-greven.de
24.01.2016
An den
Bürgermeister der Stadt Greven
Herrn Peter Vennemeyer
Rathaus
48268 Greven
Anregung gemäß § 7 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Greven i.V. mit § 24 der GO NRW
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
wir regen an, dass der Stadtrat der Stadt Greven einen Beschluss fasst über die Ausstattung aller Flüchtlingsunterkünfte mit WLan.
Der Stadtrat möge beschließen:
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, alle Flüchtlings-/Asylbewerberunterkünfte in Greven mit Zugang zum Internet über WLan auszustatten. Die Nutzung des Internets und die Unterhaltung der dazu notwendigen technischen Anlagen ist für Flüchtlinge/ Asylbewerber kostenlos.
Begründung:
Der Zugang zum Internet ist für viele Flüchtlinge/ Asylbewerber die einzige Möglichkeit, mit Verwandten und Freunden in Kontakt zu bleiben. Er bietet für Neuankömmlinge ohne Fremdsprachenkenntnisse darüber hinaus fast die einzige Möglichkeit, sich Informationen über Politik, Kultur, und Gesellschaft zu beschaffen. Für viele Flüchtlinge/ Asylbewerber gehört der Zugang zum Internet daher zu einem menschenwürdigen Existenzminimum, wie es vom Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 09.02.2010 festgelegt worden ist.
Der Zugang zum Internet ist aber auch eine wesentliche Voraussetzung zur Beschleunigung der Integration von Flüchtlingen/ Asylbewerbern. Denn eine zunehmende Zahl von Angeboten zum Erlernen der deutschen Sprache wird über das Internet angeboten (vgl. etwa die Rubrik „Deutsch“ auf der Webseite www.fluechtlingshilfe-greven.de). Etwas Ähnliches gilt für Informationen über Asylverfahren, die Grundrechte des Grundgesetzes, das Leben in Deutschland und vieles andere mehr. Der Zugang zum Internet kann damit einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, dass Neuankömmlinge ihre Integration in die neue Gesellschaft aktiv betreiben können, ohne auf entsprechende Kursangebote warten zu müssen.
Die Stadt Emsdetten hat inzwischen nicht nur weite Teile der Innenstadt mit kostenlosem Zugang zum Internet ausgestattet, sondern auch eine Reihe von Flüchtlingsunterkünften (vgl. den beigefügten Ausschnitt aus den Westfälischen Nachrichten vom 21.01.2016). Rechtliche Bedenken, die früher häufig gegen ein freies WLan vorgebracht wurden, scheinen damit nicht mehr zu bestehen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Joachim Hamers gez. Wolfgang Klaus