Mindestens die Hälfte aller Flüchtlinge ist psychisch erkrankt. Das zumindest sagt die BundesPsychotherapeutenKammer  (BPtK) in ihrem Newsletter von Oktober 2015. Danach leiden 40 bis 50 Prozent unter einer posttraumatischen Belastungsstörung und 50 Prozent an einer Depression. Und häufig träten beide Erkrankungen gemeinsam auf.

40 Prozent hatten bereits Selbsttötungs-Gedanken

„Flüchtlinge, die an einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) erkrankt sind, sind oft suizidal. 40 Prozent von ihnen hatten bereits Pläne, sich das Leben zu nehmen oder haben sogar schon versucht, sich zu töten. Auch bei Flüchtlingskindern sind Erkrankungen aufgrund traumatischer Erlebnisse besonders häufig. Jedes fünfte von ihnen ist an einer PTBS erkrankt. Das ist 15 Mal häufiger als bei Kindern, die in Deutschland geboren wurden.“ (BPtK-Newsletter. 3/2015, S. 1. –  Download hier.)

Angemessene Behandlung erfolgt kaum oder nur mit großer Verzögerung

Eine Psychotherapie als empfohlene Behandlungsmethode bei einer posttraumatischen Belastungsstörung erhielten im Jahr 2014 aber nur rund 4 Prozent der psychisch kranken Flüchtlinge. Der Präsident der PsychotherapeutenKammer, Dr. Dietrich Munz,  stellt dazu fest: „Die ankommenden Flüchtlinge benötigen nicht nur eine Unterkunft und Lebensmittel, sondern auch eine medizinische Versorgung. Aber psychisch kranke Flüchtlinge erhalten in aller Regel keine angemessene Behandlung.“

Nach Angaben der BPtK wird Psychotherapie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz kaum oder nur mit monatelanger Verzögerung gewährt. Psychische Erkrankungen würden fälschlicherweise als nicht akut behandlungsbedürftig beurteilt oder eine medikamentöse Behandlung empfohlen, die aber nicht ausreichend sei.  Aber selbst nach 15 Monaten Aufenthalt in Deutschland, wenn Flüchtlinge Anspruch auf die Gesundheitsleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hätten, sei das Problem nicht gelöst. Denn es gebe nicht genügend Vertragspsychotherapeuten, die mit der GKV abrechnen könnten. Darüber hinaus würden die fast immer notwendigen Dolmetscher-Kosten von den Sozialbehörden und von der GKV selten bzw. gar nicht übernommen.  (Vgl. dazu auch den FAZ-Artikel über traumatisierte Flüchtlinge)