Empfehlungen für Ehrenamtliche: Sammelregistrierung und -asylantragstellung führen zu mangelnder Vorbereitung

Der Flüchtlingsrat NRW macht auf Probleme bei der Sammelregistrierung Asylsuchender aufmerksam und gibt dazu Verhaltenstipps heraus:

„Liebe Aktive in der Flüchtlingsarbeit,

in NRWs Städten und Gemeinden leben weiterhin viele Geflüchtete, die noch nicht registriert sind und/oder noch keinen Asylantrag stellen konnten. Um diesen Zustand der Ungewissheit und des Wartens schneller zu beenden, hat das BAMF in Absprache mit dem Innenministerium NRW (MIK) ein neues Verfahren entwickelt, mit dem schnell Abhilfe geschaffen werden soll. Dies ist prinzipiell zu begrüßen, doch zeigt sich in der Praxis, dass die Termine zu kurzfristig angesetzt sind, um sich gut auf das Asylverfahren vorzubereiten.

Wir möchten Sie mit diesem Schreiben über Ihre Handlungsmöglichkeiten und die Hintergründe dieses Verfahrens informieren, damit Sie die von Ihnen betreuten Menschen so gut es geht vorbereiten können.

Das Vorgehen

Seit einiger Zeit werden die in den Gemeinden untergebrachten, aber noch nicht registrierten Asylsuchenden durch die örtliche Ausländerbehörde gesammelt zur Registrierung und Asylantragstellung beim BAMF eingeladen. Die Termine werden kurzfristig vergeben, sodass sich die Geflüchteten innerhalb weniger Tage auf ihre Anhörung vorbereiten müssen. Da alle in der betreffenden Gemeinde lebenden Geflüchteten auf einmal angeschrieben werden, können die Beratungsstellen vor Ort die Vorbereitung auf das Asylverfahren der teilweise mehreren Hundert Betroffenen in so kurzer Zeit nicht leisten.

Verfahrensberatung

Die Vorbereitung auf das Asylverfahren ist sehr wichtig und sollte bei einer unabhängigen Beratungsstelle erfolgen. In den Erstaufnahmeeinrichtungen und Zentralen Unterbringungseinrichtungen des Landes (EAEs und ZUEs) gibt es meist eine Verfahrensberatung. Da viele Geflüchtete, die im letzten Jahr angekommen sind, schnell auf die Kommunen verteilt wurden, konnten sie die Beratung dort nicht in Anspruch nehmen. Darüber hinaus gibt es viele Beratungsstellen in ganz NRW, die auch Beratung für Asylsuchende anbieten und mit ihnen das Vorgehen in der Anhörung durchsprechen. Wir raten dringend davon ab, als Ehrenamtliche selbst beratend tätig zu werden. Eine gute Hilfe ist es, für die Geflüchteten Beratungsstellen herauszusuchen und ggf. einen Termin zu vereinbaren. Die Kontakte und Ansprechpersonen der Beratungsstellen finden Sie in unserem Netzheft.

Was können Sie tun?

Melden Sie sich bei einer Verfahrensberatungsstelle in der Landesunterkunft in Ihrer Nähe und fragen, ob es möglich ist, dort einen Termin für bereits kommunal zugewiesene Geflüchtete zu bekommen. Aufgrund des Rückgangs der Flüchtlingszahlen ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass dort Kapazitäten frei sind. Die Kontakte finden Sie in unserem Netzheft ab S. 98.

Vereinbaren Sie einen Termin bei einer der regionalen Beratungsstellen vor Ort. Die Kontakte finden Sie ebenfalls in unserem Netzheft.

Sollten Sie bei keiner der genannten Anlaufstellen einen Termin zur Beratung bekommen, nutzen Sie als Vorbereitung auf die Anhörung zur Orientierung den Leitfaden des Informationsverbunds Asyl und Migration. Dieser erläutert leicht verständlich, was während der Anhörung passiert und worauf es hier ankommt. Die aktuellste Version ist in den Sprachen Albanisch, Amharisch, Arabisch, Bosnisch, Deutsch, Englisch und Russisch erhältlich, eine ältere Version gibt es außerdem auf Französisch, Türkisch, Chinesisch, Persisch und Kurdisch (Kurmandschi).

[Download: siehe unten]

Zum Hintergrund

Laut Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW (MIK) vom 17. Juni 2016 sollen alle in NRW lebenden Geflüchteten, die im letzten Jahr angekommen sind und aufgrund ihrer großen Zahl bzw. der geringeren Kapazitäten der Behörden nicht registriert werden konnten, bis September nachregistriert werden und sofort in einem Ankunftszentrum ihren Asylantrag stellen. Die kommunalen Ausländerbehörden informieren die in ihrem Bezirk lebenden Geflüchteten ca. eine Woche vor dem Termin und teilen ihnen den Abfahrtsort und die Uhrzeit für den gemeinsamen Transfer zu einer Landesunterbringungseinrichtung in der Nähe eines Ankunftszentrums mit. Dort bleiben die Asylsuchenden 1-2 Nächte, um in der Zeit registriert zu werden und ihren Asylantrag zu stellen. Vor Ort findet keine Verfahrensberatung statt. Daher ist es wichtig, sich frühzeitig auf den Termin vorzubereiten, denn dieser ist entscheidend für den Ausgang des Asylverfahrens …“

 

Anonymisiertes Beispiel-Anschreiben zur Sammelregistrierung

Die Anhörung im Asylverfahren.
Hinweise für Asylsuchende in Deutschland.

Bitte Anklicken zum Download.